Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

16. Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer § 12 GrEStG

S. 1625 Teilnehmer: KUNZ DR GERHARD U KUNZ DR HELG, RS-Code: S 997082
6900 BREGENZ, REICHSTR 5 A

Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer
gemäß § 12 Grunderwerbsteuergesetz 1987

Zur Vorlage beim Grundbuchsgericht

Für den folgenden Rechtsvorgang wurde unter der Erfassungsnummer 96-201.439/2009 eine Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer gemäß § 11 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vorgenommen. Die Grunderwerbsteuer sowie die Eintragungsgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) werden gemäß § 13 Abs. 1 GrEStG 1987 sowie § 4 Abs. 5a GGG beim zuständigen Finanzamt entrichtet.

Es wurde kein Antrag auf Zurückzahlung der Eintragungsgebühr gestellt; eine Zurückzahlung der Eintragungsgebühr ist nicht erfolgt.

Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige Angaben strafbar sein können.


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Datum,
Unterschrift ..........................................

S. 1626 Hinweise zu Muster 16

Nach § 11 GrEStG kann ein Notar oder Rechtsanwalt eine Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer sowie der Eintragungsgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz vornehmen. Das hat den Vorteil, dass schon aufgrund dieser Erkläru...

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