Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

34. Tauschvertrag über Trennflächen mehrerer Grundstücke

S. 1517 TAUSCHVERTRAG

abgeschlossen zwischen

  1. Landeshauptstadt Eisenstadt einerseits und

  2. Dr. Franz Sturm, (1962-11-17), Steuerberater, 1010 Wien, Herrengasse 17 andererseits.

I.

Laut Grundbuch sind

  1. die Landeshauptstadt Eisenstadt auf Grund

    1. des Kaufvertrages vom Alleineigentümerin des Gbk in EZ 68 GB 32026 Weiden am See, bestehend unter anderem aus dem Gst 229/1, Flurstück,

    2. des Vertrages vom Alleineigentümerin des Gbk in EZ 257 GB 32026 Weiden am See, bestehend unter anderem aus dem Gst 2181/2, Damm;

  2. Dr. Franz Sturm, auf Grund des Kaufvertrages vom Alleineigentümer

    1. des Gbk in EZ 31 GB 32026 Weiden am See, bestehend unter anderem aus den Gst 250, Flurstück, und 252, Flurstück,

    2. des Gbk in EZ 79 GB 32026 Weiden am See, bestehend unter anderem aus dem Gst 236/1, Flurstück.

Zu Pkt 1 lit b wird festgestellt, dass das Grundstück 2181/2 in der Natur eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße darstellt.

II.

Mit dieser Urkunde tauschen und übergeben

  1. die Landeshauptstadt Eisenstadt auf Grund des Beschlusses des Stadtrates vom , die in der Planurkunde des DIng. Peter Bolz, Ingenieurkonsulent für ...

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