Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

Rechtswirkung der Eintragung, § 4

S. 78 § 4

Die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung und Aufhebung der bücherlichen Rechte (§ 9) wird nur durch ihre Eintragungen in das Hauptbuch erwirkt.


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Rz
Eintragungsgrundsatz
1
Erwerb durch Bucheintrag
6
Bloße Übergabe
7
Einverleibung ohne Titel
9
Außerbücherliches Eigentum
10
Teilgrundstücke
11
Naturalteilung
12
Exszindierungsklage
13
Erwerb eines Miteigentumsanteils
14
Außerbücherliches Eigentum, Klage
15
Doppelveräußerung
16
Erwerb von Dienstbarkeiten
23
Offenkundige Dienstbarkeiten
35
Hypothek
42
Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes
43
Völkerrechtlicher Übertragungsakt
48
Redlicher Bauführer
49
Angespültes Erdreich
50
Einantwortung
51
Ersitzung
53
Gesellschaftsrecht
54
Zuschlag
55
Enteignung
56
Preisgabe der Liegenschaft
57

1

Der Eintragungsgrundsatz ist in den § 431, 445, 451 und 481 ABGB, in § 5 BauRG und in § 5 Abs 3 WEG 2002 für den Erwerb (nicht auch den Verzicht: RZ 1963, 54) dinglicher Rechte an verbücherten Liegenschaften ausdrücklich anerkannt (siehe auch Höller in Kodek, Grundbuchsrecht § 4 GBG Rz 1). Unter dem Eintragungsgrundsatz wird allgemein der Rechtssatz verstanden, dass dingliche Rechte an Gegenständen des Grundbuc...

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