Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

26. Einräumungserklärung nach § 40 Abs 2 WEG 2002

S. 1498 EINRÄUMUNGSERKLÄRUNG

Die Bertram Dragaschnig Baugesellschaft m.b.H. (FN 222673g), Vordere Zollamtsstraße 12, 1030 Wien, ist Wohnungseigentumsorganisator im Sinne des § 2 Abs 6 WEG 2002, da sie als Alleineigentümerin der Liegenschaft in EZ 3456 GB 01657 Leopoldstadt, bestehend aus dem Gst 123, Baufläche, auf dieser Liegenschaft die organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens „Wohnungseigentumsanlage Grünfeld“ durchführt, an welcher Wohnungseigentum begründet werden soll. Die Bertram Dragaschnig Baugesellschaft m.b.H. hat Georg Wohlig, 1967-04-04, Landstraße 43a, 1030 Wien, als Käufer die Einräumung von Wohnungseigentum an der Wohnungseigentumseinheit Top 6 (im ersten Obergeschoß) gemäß dem Bauplan des Architekten DI Franz Übel vom 2009-03-15 schriftlich zugesagt.

Die Bertram Dragaschnig Baugesellschaft m.b.H. (FN 222673g) erteilt hiermit ihre unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung, dass für Georg Wohlig, 1967-04-04, die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs. 2 WEG 2002 auf der Liegenschaft in EZ 3456 GB 01657 Leopoldstadt an der Wohnungseigentumseinheit Top 6 bewilligt wird.

Wien, am

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