Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

19. Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002

Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002 S. 1556

Grundbuchssache


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An das
Bezirksgericht Baden
Conrad-von-Hötzendorf-Platz 6
2500 Baden
Baden, 2009-02-01


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Antragsteller:
Gerhard Jäger, 1967-07-07, Beamter, Hauptplatz 69, 2500 Baden
Grundbuch 04002 Baden EZ 6
Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002
1-fach
3 Halbschriften
./A Einräumungserklärung 2009-01-02 in Ur- und Abschrift

Die Erlassung des umseitigen Beschlusses wird beantragt:

(2. Seite)

Beschluss

  1. Aufgrund der Eintragungsgrundlage
    ./A Einräumungserklärung 2009-01-02
    wird ob der Liegenschaft in EZ 6 GB 04002 Baden (Eigentümer: Gunter Jungblut, 1975-07-07), bestehend aus dem Gst 416, folgende Eintragungen bewilligt:
    Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 für Gerhard Jäger, geb 1967-07-07, an der Wohnung Top 16; zugleich sind nach § 40 Abs 3 WEG 2002 in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes die Worte „Wohnungseigentum in Vorbereitung“ einzutragen.

  2. Hievon werden verständigt:

    1. Gunter Jungblut, Botengasse 3, 2500 Baden

    2. Gerhard Jäger, Hauptplatz 69, 2500 Baden, samt Einräumungserklärung in Urschrift

    3. Franz Dragaschnig Baugesellschaft m.b.H., Ankergasse 23, 2500 Baden, als Wohn...

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