Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

38. Vorrangseinräumungserklärung

S. 1524 VORRANGSEINRÄUMUNGSERKLÄRUNG

Ob der Liegenschaft in EZ 100 GB 56610 Thalgau, im Alleineigentum der Marie-Therese Mäser, geb. 1930-02-04, ist unter C-LNR 3 a auf Grund des Schuldscheines und der Pfandurkunde vom das Pfandrecht im Betrage von € 100.000,00 samt 4 % Zinsen, 12 % Verzugs- und Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von € 10.000,00 für das Land Salzburg, 5020 Salzburg, Residenzplatz 1, einverleibt.

Das Land Salzburg räumt nunmehr dem Pfandrechte der Sparkasse Thalgau (FN 242636g), und zwar im Betrage von € 100.000,00 sA, welches unter C-LNR 5 a einverleibt ist, den Vorrang vor seinem Pfandrecht C-LNR 3 a ein, und erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ohne weiteres, jedoch nicht auf ihre Kosten, dieser Vorrang auf der oben erwähnten Liegenschaft einverleibt wird.

Die Sparkasse Thalgau (FN 242636g) als vortretende Berechtigte und die Liegenschaftseigentümerin Marie-Therese Mäser erklären sich mit dieser Vorrangseinräumung ausdrücklich einverstanden.

Salzburg, am

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