Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

31. Rekurs gegen die Abweisung der Einverleibung

Rekurs gegen die Abweisung der Einverleibung S. 1571

Grundbuchssache


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An das
Bezirksgericht Bregenz
Dr.-Anton-Schneider-Straße 14
6900 Bregenz
Bregenz, 2009-04-01


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Antragsteller:
Dr. Claudia Vogel, 1950-02-20, Alser Straße 12, 1090 Wien
Grundbuch 91113 Hörbranz EZ 2
1-fach
Halbschriften
./A Schenkungsvertrag 2008-12-12 in Ur- und Abschrift
./1 Unbedenklichkeitsbescheinigung 2009-02-02 in Urschrift
./2 Staatsbürgerschaftsnachweis 1980-02-07 in beglaubigter Abschrift

Rekurs

(2. Seite)

Gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Bregenz 2009-03-13, TZ 2312/09, erhebe ich in offener Frist

Rekurs

an das Landesgericht Feldkirch, den ich wie folgt begründe:

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bregenz 2009-03-13, TZ 2312/09, wurde mein Antrag abgewiesen, aufgrund der Eintragungsgrundlagen

./A Schenkungsvertrag 2008-12-12

./1 Unbedenklichkeitsbescheinigung 2009-02-02

./2 Staatsbürgerschaftsnachweis 1980-02-07

ob der Liegenschaft in EZ 2 GB 91113 Hörbranz (im Eigentum des Max Gasser, 1960-12-12) das Eigentumsrecht für Dr. Claudia Vogel, 1950-02-20, einzuverleiben, und die Anmerkung dieser Abweisung beschlossen. Das Bezirksgericht Bregenz begründete die Abweisun...

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