Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

15. Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 160 Abs 1 BAO .

UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG

gemäß § 160 Abs. 1 Bundesabgabenordnung

Zur Vorlage an das Bezirksgericht

Betrifft:

Kaufvertrag

vom

mit NESTROY LUCIA u.a.

Der grundbücherlichen Durchführung des oben angeführten Vorganges stehen keine steuerlichen Bedenken entgegen.

Liegenschaftserwerber:

HAGEN FRANZ
POSTSTR. 12 A
BREGENZ, VORARLBERG

Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr

gemäß § 26 Abs. 1 Gerichtsgebührengesetz....................................................... 500.000,00 Euro

GrEStG Grunderwerbsteuergesetz 1987 / BewG Bewertungsgesetz 1955 / BAO Bundesabgabenordnung Gedruckt im Bundesrechenzentrum auf chlorfrei gebleichtem Papier Stnr: 039/1811, Erfnr: 305,772/2009, 1 0903-GB 1 21, Formular RZ 06-UBRZ

NORL/DVR 0009989 BLATT 1

S. 1624 Hinweise zu Muster 15

  1. Hier handelt es sich um eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne des § 160 Bundesabgabenordnung. Demnach dürfen Eintragungen ins Grundbuch, denen Rechtsvorgänge über den Erwerb von Grundstücken zu Grunde liegen, mit Ausnahme von Vormerkungen und Eintragungen gem § 13 und § 18 Abs 1 und 3 LiegTeilG erst vorgenommen werden, wenn diese Bescheinigung vorliegt, dass der Eintragung hinsichtlich der GrESt, Stiftungseingangssteuer oder der Erbschafts- und Schenkungssteuer keine Bedenken entgegenstehen. Solche Beden...

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