Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

13. Bescheid nach § 39 VermG

S. 1620 Hinweise zu Muster 13

  1. Es handelt sich hier um einen Bescheid des Vermessungsamtes gem § 39 VermG.

  2. Weiters werden in diesem Bescheid die Nummern der Grundstücke gem § 39 Abs 4 Z 1 VermG endgültig festgesetzt.

  3. Nach § 39 Abs 1 VermG muss der Antrag auf grundbücherliche Durchführung des bescheinigten Planes innerhalb von 18 Monaten beim Grundbuchsgericht einlangen.

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