Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

27. Anmerkung der Rangordnung für die Verpfändung einer Forderung

Anmerkung der Rangordnung für die Verpfändung einer Forderung S. 1566

Grundbuchssache


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An das
Bezirksgericht Klosterneuburg
Tauchnergasse 3
3400 Klosterneuburg
Kosterneuburg, 2008-03-02


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Antragsteller:
Theodor Waibel, 1954-12-12, Immobilienmakler, Dorngasse 13, 3400 Klosterneuburg
Grundbuch 01704 Klosterneuburg EZ 1711
Rangordnung für Verpfändung € 50.000,00
1-fach
1 Halbschrift

Die Erlassung des umseitigen Beschlusses wird beantragt:

(2. Seite)

Beschluss

Aufgrund des beglaubigt unterfertigten Gesuches wird ob der Liegenschaft in EZ1711 GB 01704 Klosterneuburg (im Alleineigentum des Theodor Waibel, 1954-1212) die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Eintragung eines Pfandrechtes für eine Forderung von € 50.000,00 bis einschließlich … bewilligt.

Die einzige Ausfertigung dieses Beschlusses ist der Erste Bank AG (FN 222132g), Graben 21, 1010 Wien, zuzustellen.

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