Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Grundbuchsrecht (1. Auflage)

5. Allgemeine Grundbuchsabschrift (Grenzkataster, vorläufige Plombe, Rangordnung für ein Gst, Anmerkung der Bestellung eines Sachwalters, Grunddienstbarkeit, Simultanpfandrecht) .

S. 1604 Hinweise zu Muster 5 (vgl auch Muster 1, 2, 3 und 4)

  1. Es handelt sich hier um eine allgemeine Grundbuchsabschrift. Allgemein bedeutet, dass die Eintragungen der ganzen Einlagezahl angeführt sind.

  2. Hier sieht man, dass unter der Tagebuchzahl 3759/2008 die letzte Verbücherung erfolgte.

  3. Vorläufige Plombe „5379/2009“ bedeutet, dass ein Grundbuchsgesuch eingelangt ist und die grundbücherliche Durchführung noch nicht durchgeführt ist. Will man wissen, welcher Grundbuchsstand gegeben ist, muss dieser Akt eingesehen werden.

  4. Das „G“ in der zweiten Spalte mit der Grundbücksbezeichnung bedeutet, dass das Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist. Das * bedeutet, dass die Grundstücksfläche aus Koordinaten gerechnet wurde.

  5. Änderung der Fläche in Vorbereitung bedeutet lediglich, dass beim Vermessungsamt ein weiterer Teilungsplan eingelangt ist. Grundbuchsrechtlich ist dies derzeit noch nicht von Bedeutung.

  6. Hier ist eine Rangordnung im A2-Blatt eingetragen worden. Das kann zweckmäßig sein, wenn eine Rangordnung nur ein ...

Daten werden geladen...