Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 18

Stanislav Horvat

Anmerkung:

Die Frage, ab wann ein Beamter als Bewerber um ein Mandat zu betrachten ist, wird … durch § 18 erster Satz eindeutig beantwortet (ab Einbringung des gültigen Wahlvorschlages bei der zuständigen Wahlbehörde). Ob der Wahlwerber im Wahlvorschlag an aussichtsreicher oder an nicht aussichtsreicher Stelle steht, ist nicht entscheidend.

Gemäß § 156 BDG 1979 bleiben in den Fällen der §§ 17 bis 19 alle Rechte unberührt, die sich aus der Lehrbefugnis als Universitätsprofessor oder als Universitätsdozent ergeben.

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