Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 279 Mitwirkungsbefugnisse

Stefan Stacher-Ritter

Anmerkung: Dem Bundespräsidenten, dem Präsidenten des Nationalrates, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs, der Präsidentin des Rechnungshofs und dem Vorsitzenden der Volksanwaltschaft kommt in Personalangelegenheiten eine Sonderstellung zu. Sie sind von einer Mitwirkung der Bundesregierung und des für den öffentlichen Dienst zuständigen Bundesministers in Angelegenheiten des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts ihrer Bediensteten ausgenommen.

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