Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 139 Verwendungszeiten und Grundausbildungen

Stefan Stacher-Ritter

Anmerkung: Anlage 1 fordert wiederholt die Zurücklegung von Zeiten in bestimmten Verwendungsgruppen. Durch Abs 1 bis 3 wird sichergestellt, dass dafür auch Zeiten in einer höheren oder gleichwertigen Verwendungsgruppe berücksichtigt werden. Abs 4 dient der Wahrung von Ansprüchen der Beamten/Beamtinnen, die durch die Ablegung von Grundausbildungen für die bisherige Verwendungsgruppe erworben wurden.

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