Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 56 Nebenbeschäftigung

Stefan Stacher-Ritter

Anmerkung: Nebenbeschäftigung gem Abs 1 ist jede Beschäftigung des Beamten/der Beamtin außerhalb des Dienstverhältnisses, die weder zur Erfüllung seiner/ihrer dienstlichen Pflichten zählt noch eine Nebentätigkeit gem § 37 darstellt. Damit sind erwerbsmäßige unselbständige, wirtschaftlich selbständige, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich von der Definition umfasst. Die einzelnen Unzulässigkeitsgründe des Abs 2 beziehen sich gleichermaßen auf erwerbsmäßige und ehrenamtliche (nicht erwerbsmäßige) Nebenbeschäftigung.

Eine Nebenbeschäftigung kann aus den in Abs 2 genannten Gründen unzulässig sein:

  • Behinderung an der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben: Abzustellen ist hierbei auf die in den §§ 43 bis 60 normierten Dienstpflichten. Wird die Erfüllung nur einer dieser Dienstpflichten durch die Ausübung der Nebenbeschäftigung verunmöglicht oder erschwert, ist die Ausübung der Nebenbeschäftigung zu unterlassen. Problematisch sind in diesem Zusammenhang idR Nebenbeschäftigungen, die während der Dienstzeit ausgeübt werden, oder solche, die den Beamten/die Beamte psychisch oder physisch derart belasten, dass eine korrekte Aufgabenerfüllung nicht mehr gegeben ...

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