Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 41 Ausnahmen für Beamte bestimmter Dienstbereiche

Stanislav Horvat

Anmerkung: § 41 BDG umfasst nicht nur die Versetzung zu einer anderen Dienststelle, sondern auch eine (qualifizierte) Verwendungsänderung innerhalb derselben Dienststelle.

Nach Abs 2 soll die Versetzung in ein anderes Ressort nur unter voller Wahrung der Rechtsschutzinteressen der betroffenen Bediensteten, wie sie auch für Bedienstete anderer Dienstbereiche bei einem Ressortwechsel gelten, zulässig sein.

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