Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 89 Mitgliedschaft

Stanislav Horvat

Anmerkung: Die Tätigkeit als Kommissionsmitglied zählt zu den Dienstpflichten des Beamten. Die Bestellung zum Kommissionsmitglied kann daher nicht abgelehnt werden.“

Zu Abs 3 und 4: Mit BGBl I 2020/153 fand eine Angleichung der Endigungs- und Abberufungstatbestände bei Kommissionen statt. Die Änderungen sollten zu einer Vereinheitlichung der Ruhens- und Beendigungsgründe der Mitgliedschaft zu in den Ressorts eingerichteten Kommissionen führen.

Hinsichtlich der in Abs 5 vorgesehenen Abberufung siehe die Anmerkungen zu § 29 BDG 1979.

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