Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 48c Tägliche Ruhezeiten

Stefan Stacher-Ritter

Anmerkung: Nach dieser Bestimmung ist jedem Beamten/jeder Beamtin pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Diese Bestimmung ist nach § 48f ebenfalls auf die dort angeführten Bedienstetengruppen nicht anzuwenden.

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