Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 16 Wiederaufnahme in den Dienststand

Stanislav Horvat

Anmerkung: Durch den Ernennungsbescheid wird für den Beamten die Pflicht zur Wiederaufnahme der Dienstleistung begründet. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine derartige Maßnahme“.

Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis wird durch dessen Ruhestandsversetzung nicht beendet. Durch die Wiederaufnahme in den Dienststand durch Ernennung nach § 16 BDG (Reaktivierung) erfolgt daher keine (neuerliche) Anstellung, sodass Zeiten zwischen der Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und der Reaktivierung keine nach § 12 GehG voransetzbare Zeiten bilden.

Daten werden geladen...