Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 129 Beschwerde des Beschuldigten

Susanna Loibl-van Husen

Anmerkung: Damit wird die „reformatio in peius“ ausgeschlossen, wenn ausschließlich der/die Beschuldigte Beschwerde erhebt. Erheben hingegen sowohl der/die Beschuldigte als auch der Disziplinaranwalt/die Disziplinaranwältin Beschwerde, ist eine Abänderung zu Ungunsten des/der Beschuldigten möglich.

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