Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 50b Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes

Stefan Stacher-Ritter

Anmerkung: Abs 1 sieht einen Anspruch auf Herabsetzung der Wochendienstzeit aus Anlass der Betreuung eines in den Z 1 bis 3 angeführten Kindes vor. Abs 2 legt ua fest, dass die Herabsetzung spätestens mit der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes endet. Abs 3 führt Ausschlussgründe an, die speziell für Herabsetzungen nach § 50b gelten. Das Kind muss dem gemeinsamen Haushalt des Beamten/der Beamtin angehören und er/sie muss das Kind überwiegend selbst betreuen wollen.

Gem Abs 4 ist der Antrag auf Herabsetzung spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamkeitsbeginn zu stellen. Abs 5 sieht vor, dass bei einem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nach dem KBGG auch eine Herabsetzung unter die Hälfte des Vollbeschäftigungsausmaßes möglich ist, um die Überschreitung der im KBGG festgelegten Einkommenshöchstgrenzen zu vermeiden.

Abs 6 ermöglicht die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Pflege und/oder Betreuung behinderter Kinder auch über die Vollendung des achten Lebensjahres hinaus. Auch für diese Fälle gilt, dass die Herabsetzung nur für volle Jahre in Anspruch genommen werden kann.

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