Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz (2. Auflage)

9. Abschnitt - Verwaltungsgerichtsbarkeit

Vorbemerkungen zu §§ 135a ff: Mit trat die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft, mit der eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen wurde. Auf Bundesebene wurde ua das Bundesverwaltungsgericht eingerichtet. Die verfassungsrechtliche Grundlage findet sich in Art 129 ff B-VG. Die Organisation des Bundesverwaltungsgerichts ist im BVwGG und das Verfahren im VwGVG geregelt, wobei subsidiär auch noch andere Gesetze wie das AVG gelten. Zudem kann die Mitwirkung von fachkundigen Laienrichtern/Laienrichterinnen vorgesehen werden.

Im neu eingefügten 9. Abschnitt werden unter der Überschrift „Verwaltungsgerichtsbarkeit“ jene Bestimmungen zusammengefasst, die durch die Wahrnehmung von dienstrechtlichen Materien durch das neu errichtete Bundesverwaltungsgericht erforderlich sind. Es sind dies insbesondere die Festlegung von dienstrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Senat zu entscheiden sind, ergänzende Bestimmungen zur Bestellung von fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern sowie Sonderbestimmungen betreffend dienstrechtliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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