Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 203h Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber

Stanislav Horvat

Anmerkung: Aus den Materialien zum Bildungsreformgesetz 2017:

Für die Aufnahme als Lehrpersonen sind ausschließlich Bewerberinnen oder Bewerber heranzuziehen, die sich auf die zu besetzende Planstelle beworben haben.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist sind die Bewerberinnen und Bewerber, die die Erfordernisse nicht erfüllen, von der Dienstbehörde bzw der Personalstelle vom Bewerbungsverfahren auszuschließen und die wirksamen Bewerbungen sind der jeweiligen Schulcluster-Leitung oder der Schulleitung, an deren Schulcluster oder Schule die Stelle ausgeschrieben worden war, zu übermitteln. Bei einer Vielzahl von für eine ausgeschriebene Planstelle abgegebenen Bewerbungen darf die zuständige Dienstbehörde nach Abstimmung mit der Schulleitung eine Vorauswahl unter den für die betreffende Schule abgegebenen Bewerbungen treffen.

Die Schulcluster-Leitung oder die Schulleitung hat bezüglich der an der Schule zu besetzenden Planstellen das Recht, innerhalb der von der Dienstbehörde bzw Personalstelle gesetzten Frist eine begründete Auswahl aus den für ihren Schulcluster oder ihre Schule wirksamen Bewerbungen zu treffen.

Als Entscheidungsgrundlage sind i...

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