Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 76 Pflegefreistellung

Susanna Loibl-van Husen

Anmerkung: Ein Anspruch auf Pflegefreistellung besteht nur in den im Gesetz taxativ aufgezählten Fällen. Darüber hinaus ist die Gewährung einer Pflegefreistellung unzulässig. Beispielsweise ist keine Pflegefreistellung für die nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Tante möglich, da diese nicht unter die in Abs 2 enthaltene Definition von nahen Angehörigen fällt. Für den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Vater ist eine Pflegefreistellung möglich, da das Erfordernis des gemeinsamen Haushalts für nahe Angehörige (in Umsetzung der RL (EU) 2019/1158 ABl L 188, 79) mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2022, BGBl I 2022/205, entfallen ist. Daher kann auch für das nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kind eine Pflegefreistellung nach Abs 1 Z 1 in Anspruch genommen werden. Weiters wurde durch diese Novelle ein Anspruch auf Pflegefreistellung für im gemeinsamen Haushalt lebende Personen – egal ob nahe Angehörige oder nicht – eingeführt. Hinsichtlich der eingetragenen Partnerschaft siehe § 1a BDG 1979.

Die Möglichkeit der Gewährung eines Sonderurlaubes bleibt allerdings unberührt, wenn die Pflegefreistellung nicht ausreichend ist.

Die in § 15d Abs 2 Z 1 bis 4 MSchG angeführten Verhinderungsgründe, auf die Abs...

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