Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 272

Rücklagen sind Passivposten in der Bilanz.

Rücklagen werden eingeteilt (vgl. §§ 224 und 229 UGB) in:

  • Versteuerte Rücklagen

    Kapitalrücklagen

    Gewinnrücklagen

  • Unversteuerte Rücklagen

    Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen

    Sonstige unversteuerte Rücklagen

92.1. Versteuerte Rücklagen

Unter versteuerten Rücklagen versteht man Teile des Eigenkapitals, die nicht am Kapitalkonto, sondern auf gesonderten Rücklagenkonten ausgewiesen werden.

  • Kapitalrücklagen sind durch Kapitaleinzahlungen entstanden.

  • Unter Gewinnrücklagen werden Beträge ausgewiesen, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Jahresüberschuss gebildet worden sind.

Rücklagenbildungen (Dotierungen, Einstellungen) dienen der Stärkung des Eigenkapitals (Verbreiterung der Eigenkapitalbasis), weil mit ihnen Eigenkapital (insbesondere aus Gewinn neu generiertes oder von den Gesellschaftern eingezahltes) von einer Ausschüttung (vorübergehend oder auf Dauer) ferngehalten wird. Es sollen dadurch Mittel für Erneuerungen oder Erweiterungen des Betriebes gebildet oder Verluste aufgefangen werden.

92.1.1. Dotierung

Aus der Sicht des UGB bedeutet (sowohl die Bildung einer Rückstellung als auch) die Dotierung einer Rücklage Aufwa...

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