Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 27

Die Bilanz gliedert sich in

  • Aktiva (Vermögensgegenstände)

    und

  • Passiva (Eigen- und Fremdkapital).

15.1. Gliederung der Aktiva/Passiva

Beide Seiten der Bilanz sind weiter gegliedert, um einen besseren Überblick zu ermöglichen.

15.1.1. Aktiva

Die Aktiva gliedern sich in

  • Anlagevermögen (langlebige Betriebsmittel, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen)

    und

  • Umlaufvermögen (kurzfristige Betriebsmittel, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd1 dem Geschäftsbetrieb zu dienen, d.h. verbraucht, verarbeitet, veräußert ... zu werden).

15.1.1.1. Anlagevermögen

Das UGB definiert als Anlagevermögen Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 198 Abs. 2 UGB). Dauernd heißt, dass ein Wirtschaftsgut während seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder zumindest eines größeren Zeitraumes davon dem Geschäftsbetrieb dient. Gegenstände des Anlagevermögens sind zum Gebrauch bestimmt. Im Zweifelsfall kann eine tatsächlich längere Verweildauer im Betrieb ein Indiz für Anlagevermögen sein. Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß nicht länger als ein Jahr ist, können nicht zum Anlagevermögen gerechnet werden.

Vermögensgegenstände, die zur Vermietung bestimmt...

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