Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 393

Die Bilanz stellt eine Momentaufnahme des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (Bilanzstichtag) dar.

Der Gewinn gilt mit dem Bilanzstichtag steuerlich als zugeflossen.

111.1. Abweichendes Wirtschaftsjahr

Im Falle einer Gewinnermittlung nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr entsteht infolge des Hinausschiebens der Besteuerung ein Zinsengewinn.

111.2. Rumpfwirtschaftsjahr

Der Bilanzstichtag fällt mit dem Tag, an dem die laufende Rechnungsperiode (= Wirtschaftsjahr) endet, zusammen. Er kann aber, hervorgerufen durch einen aufgetretenen rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorgang, auch auf einen anderen Tag fallen, z.B. bei Gründung des Unternehmens, Tod des Unternehmers, Schenkung des Unternehmens, Umwandlung, Fusion, Auseinandersetzung, Veräußerung.

In diesen Fällen entsteht meist ein Rumpfwirtschaftsjahr. Die Rechnungsperiode umfasst dann einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten (z.B. bei Betriebseröffnung oder Veräußerung des Unternehmens, Übergang auf einen anderen Bilanzstichtag).

Beispiel 1:

Das Unternehmen wird am eröffnet.

Die Rechnungsperiode ist sodann mit dem Kalenderjahr ident.

Es entsteht ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 15.10.12013 ...

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