Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 247

Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten – bzw. bei einem niedrigeren Wert mit diesem – anzusetzen (§§ 206 und 207 UGB).

88.1. Ermittlung des Wareneinsatzes (Roh- und Hilfsstoffverbrauchs)

Der Wareneinsatz kann auf zwei Arten ermittelt werden:

  • indirekt

  • direkt

Anmerkung: Die folgenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Verbuchung des Verbrauchs von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.

88.1.1. Indirekte Ermittlung (oder Ermittlung durch Rückrechnung)

In kleineren Betrieben werden oft keine Aufzeichnungen über die Warenentnahmen (vom Lager zum Verkauf) geführt. Die Ermittlung des Wareneinsatzes erfolgt daher bloß durch eine Gegenüberstellung der buchmäßig erfassten Wareneinkäufe mit dem Endbestand lt. Inventur.

Berechnung:


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Anfangsbestand lt. Warenvorratskonto
+
Zugänge (– Retouren, Rabatte, Skonti ) lt. Warenvorratskonto
Verfügungsmenge
Endbestand lt. Inventur
Wareneinsatz (Verbrauch)

Buchungssatz für die Verbuchung des Wareneinsatzes:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wareneinsatz / Warenvorrat

Buchungssatz für die Verbuchung des Rohstoffverbrauchs:


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Verbrauch von Rohstoffen / Rohstoffvorrat

Bei dieser Ermittlung des Wareneinsatzes/-verbrauchs ist es nicht möglich, festzustellen, ob tatsächlich die nicht mehr vorhanden...

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