Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 89

Vom Handelsbetrieb werden Handelswaren eingekauft und verkauft. Unter Handelswaren (= Waren) sind solche Güter zu verstehen, die von einem Unternehmen gekauft und ohne (bzw. ohne wesentliche) Be- oder Verarbeitung weiterverkauft werden.

Waren werden auf den Beschaffungsmärkten eingekauft und auf den Absatzmärkten verkauft, wobei zwischen Einkauf und Verkauf in der Regel die Funktion Lagerung tritt.

Sowohl hinsichtlich der Rechtsgeschäfte als auch der wirtschaftlichen Wirkung empfiehlt sich eine getrennte Behandlung der Einkäufe und der Verkäufe. Auch sind die Rechtsgeschäfte mit den Lieferanten (Einkäufe) – zum Einkaufspreis – völlig unabhängig von denjenigen mit den Abnehmern (Verkäufe) – zum Verkaufspreis – zu sehen.

Der Wareneinkauf für sich genommen hat keinerlei Wirkung auf den Erfolg, erst der Warenverkauf zeigt im Zusammenhang mit der wertmäßigen Betrachtung des Einkaufes, ob Gewinn oder Verlust aus den Handelsgeschäften resultiert. Denn für die selbe Ware werden bei Einkauf und Verkauf in der Regel unterschiedliche Preise angesetzt. Aus diesen Gründen hat es sich daher allgemein durchgesetzt, von einem ebenfalls möglichen einheitlichen Warenkonto abzurücken und mit zwei versch...

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