Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 8842. Rechnungsperiode

Der Zeitraum, für den der Erfolg ermittelt wird („Gewinnermittlungszeitraum“), heißt Rechnungsperiode oder Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr.

§ 2 Abs. 5 EStG:

Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. ...

Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 EStG) und buchführende Land- und Forstwirte können ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln (z.B. bis ) (§ 2 Abs. 5 EStG).

Die Dauer des Geschäftsjahres darf 12 Monate nichtüberschreiten (§ 193 Abs. 3 UGB). Auch § 2 Abs. 6 EStG bestimmt als Wirtschaftsjahr grundsätzlich einen Zeitraum von 12 Monaten.

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