Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 15760. Entgeltsminderungen

Entgeltsminderungen (Zahlungsabzüge, Rückbuchungen, Preisnachlässe) führen zu einer Minderung des Entgelts und daher auch zu einer Minderung der Steuerschuld des Unternehmers. Der Leistungserbringer ist daher berechtigt, seine Steuer um die auf die Entgeltsminderungen entfallenden Steuerbeträge zu kürzen.

Da Entgeltsminderungen den zivilrechtlichen Preis, zu dem auch die Umsatzsteuer zählt, kürzen, entfällt ein Teil auch auf die seinerzeit in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer; die Entgeltsminderungen sind daher entsprechend in eine Erlösminderung und in eine Minderung der Umsatzsteuerschuld aufzuteilen.

Entgeltsminderungen wirken sich beim System der Umsatzsteuer auch beim Leistungsempfänger aus. Im gleichen Ausmaß, in dem beim Leistungserbringer eine Minderung der Steuerschuld eintritt, verringert sich beim Leistungsempfänger der Vorsteueranspruch. Hier wirkt der Grundsatz, dass die Steuer des Leistungserbringers gleich sein muss dem Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger (Spiegelbild). Hat daher der Leistungsempfänger nachträglich eine Verringerung seines zivilrechtlichen Preises für die in Anspruch genommene Leistung erreicht, so hat er auch seine Vorst...

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