Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 19073. Datenträger

Geschäftsvorfälle dürfen maschinell festgehalten werden. Datenträger können verwendet werden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die auf Datenträgern gespeicherten Unterlagen jederzeit lesbar sind und ohne Hilfsmittel lesbare, dauerhafte Wiedergaben gemacht werden können.

§ 131 Abs. 1 Z 6 BAO:

... Werden ... bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle Datenträger verwendet, sollen Eintragungen ... nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Eine Überprüfung der vollständigen, richtigen und lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle ... soll möglich sein.


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Gesetzestexte:
siehe Anlage 1.
§ 131 und 132 BAO:
siehe Anlage 3.

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