Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 82 Aussetzung

Rainer Nimmervoll

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Erster Deliktsfall (§ 82 Abs 1)
A.
Tatsubjekt
3
B.
Tatobjekt
4
C.
Äußere Tatseite
59
D.
Innere Tatseite
III.
Zweiter Deliktsfall (§ 82 Abs 2)
A.
Tatsubjekt
B.
Tatobjekt
C.
Äußere Tatseite
1416
D.
Innere Tatseite
IV.
Strafe
1821
V.
Abgrenzung
2226
VI.
Konkurrenz

I. Allgemeines

1

§ 82 enthält zwei Deliktsfälle: Abs 1 normiert den 1. Deliktsfall und Abs 2 den 2. Deliktsfall, während Abs 3 für beide Deliktsfälle eine Erfolgsqualifikation vorsieht. Abs 2 setzt – im Gegensatz zu Abs 1 – ua voraus, dass sich das Opfer im Tatzeitpunkt bereits in einer hilflosen Lage befindet, die vom Täter entweder überhaupt nicht oder zumindest ohne (Lebensgefährdungs-)Vorsatz herbeigeführt wurde (EvBl 1990/71 = JBl 1990, 262 = SSt 60/71; RS 0092345).

II. Erster Deliktsfall (§ 82 Abs 1)

A. Tatsubjekt

3

Täter dieses Deliktsfalls kann jeder sein.

B. Tatobjekt

4

Als Tatobjekt kommt jede, auch eine erwachsene und gesunde Person, aber auch eine bereits hilflose Person in Betracht (vgl in letzterer Hinsicht SSt 49/51 = EvBl 1979/71 = RZ 1979/4 = ÖJZ-LSK 1979/6: Kinder, Gebrechliche, Kranke, Bewusstlose).

C...

Daten werden geladen...