Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 315 Erschleichung eines Amtes

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Äußere Tatseite
35
IV.
Innere Tatseite
6, 7
V.
Abgrenzung
810
VI.
Strafe
VII.
Konkurrenz
12, 13

I. Allgemeines

1

Die Strafbestimmung gegen Amtserschleichung schützt in erster Linie den öffentlichen Dienst, der von fachlich oder charakterlich ungeeigneten Organwaltern verschont bleiben soll, und dementsprechend das Interesse der Allgemeinheit an einem einwandfreien Funktionieren des öffentlichen Dienstes (EBRV 1971, 464; Fabrizy, StGB12 § 315 Rz 1; SSt 52/60).

II. Tatsubjekt

2

Täter kann jeder sein, auch ein Beamter, dieser aber nur, wenn er zwecks Erlangung eines anderen, idR an strengere Voraussetzungen gebundenen Amtes tatbestandsmäßig handelt. Denn § 315 ist nicht auf die erstmalige Anstellung (Ernennung) beschränkt; erfasst wird vielmehr jede Übertragung eines öffentlichen Amtes (s auch unten Rz 4).

III. Äußere Tatseite

3

Tatbildlich handelt, wer

1.

eine zur Übertragung eines öffentlichen Amtes berufene Stelle über eine Tatsache täuscht, die nach einem Gesetz oder nach einer Rechtsverordnung die Übertragung eines bestimmten öf...

Daten werden geladen...