Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 321b Kriegsverbrechen gegen Personen

Konrad Bühler/Thomas Desch/Gerhard Hafner/Astrid Reisinger-Coracini/Gregor Schusterschitz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Abs 1 und 2
2
A.
Tatobjekt
3
B.
Äußere Tatseite
4
C.
Innere Tatseite
5
D.
Abgrenzung
6, 7
E.
Strafe
8
F.
Konkurrenz
9
III.
Abs 3
A.
Tatobjekt
B.
Äußere Tatseite
12, 13
C.
Innere Tatseite
D.
Abgrenzung
E.
Strafe
F.
Konkurrenz
IV.
Abs 4
A.
Tatobjekt
B.
Äußere Tatseite
C.
Innere Tatseite
D.
Abgrenzung
E.
Strafe
F.
Konkurrenz
V.
Abs 5
A.
Tatobjekt
B.
Äußere Tatseite
C.
Innere Tatseite
D.
Abgrenzung
E.
Strafe
F.
Konkurrenz
VI.
Abs 6

I. Allgemeines

1

Tatbestandsvoraussetzung für alle in § 321b normierten Einzeltaten ist, dass die Tat jeweils im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt oder einer militärischen Besetzung (vgl Art 2 GA I–IV) begangen wird. Voraussetzung ist ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Tathandlung und den Zielen der Kampfführung einer Partei des bewaffneten Konflikts oder einer Besatzungsmacht (vgl EBRV 348 BlgNR XXV. GP 7). Unter einem bewaffneten Konflikt werden die Anwendung von Waffengewalt zwischen Staaten („internationaler bewaffneter Konflikt“) oder ausgedehnte bewaffnete Auseinandersetzungen innerhalb eines Staates, in denen die Streitkräfte dieses Staates (vgl Art 43 ZP I) gegen organisierte bewaffnete Gruppen oder in...

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