Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020 (1. Auflage)

Vorbemerkungen zu den §§ 163a–163d

1

Mit dem StRÄG 2015 wurde das sog „Bilanzstrafrecht“ grundlegend reformiert. Bis dahin fanden sich die entsprechende bilanzstrafrechtliche Regelungen in zahlreichen Materiengesetzen (§ 255 AktG; § 122 GmbHG; § 64 SEG; § 89 GenG; § 43 ORF-Gesetz, § 41 PSG; § 323 VAG 2016; § 18 SpaltG; § 15 KMG; § 189 InvFG 2011; § 37 ImmoInvFG). Diese wichen nicht nur in ihrer Ausgestaltung, sondern auch hinsichtlich der Strafdrohung voneinander ab. Seit wird der Großteil dieser Straftatbestände, die gewöhnlich unter dem Oberbegriff „Bilanzdelikte“ firmieren, zusammengefasst. Da sich die möglichen Tathandlungen nicht nur auf falsche Bilanzerstellungen beziehen, wäre die Formulierung „Bilanz- und Informationsdelikte“ vorzuziehen.

2

Die kapitalmarktrechtlichen Straftatbestände § 15 KMG, § 189 InvFG 2011 und § 37 ImmoInvFG wurden beibehalten, weil sie aufgrund ihrer gesetzesspezifischen Tathandlungen und der divergierend gefassten Täterkreise für eine Vereinheitlichung nicht geeignet waren. Auch bei diesen ist aber eine inhaltliche Anpassung geplant (EBRV zum StRÄG 2015, 26; Zeder, RdW 2011, 191 f).

3

Die neu in das StGB eingefügten Bilanz- und Informationsdelikte sind die Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände (§ 163a) und Unvertretbare Berichte von Prüfern ...

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