Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 244 Vorbereitung eines Hochverrats

Stefan Huber

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Äußere Tatseite
35b
IV.
Innere Tatseite
6
V.
Abgrenzung
7
VI.
Strafe
8
VII.
Tätige Reue
9
VIII.
Zuständigkeit
IX.
Strafanwendungsrecht

I. Allgemeines

1

Im Gegensatz zum StG erfasst der Tatbestand des Hochverrats nach dem StGB nicht mehr alle Vorbereitungshandlungen; der Begriff des „Unternehmens“ ist vielmehr auf Vollendung und Versuch abgestellt. Gewisse, typischerweise besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen werden jedoch durch § 244 selbständig pönalisiert, wobei die Strafdrohung gegenüber jener des § 242 vermindert ist.

II. Tatobjekt

2

Es gelten die Ausführungen zu § 242 (s Rz 2 ff dort).

III. Äußere Tatseite

3

Es ist zwischen mehreren Deliktsfällen zu unterscheiden (kumulativer Mischtatbestand, siehe jedoch die abw Meinung von Salimi/Tipold in Rz 3a). Tatbildlich handelt, wer

1.

mit einem anderen die gemeinsame Begehung eines Hochverrats verabredet (Abs 1; Sonderfall eines Komplotts),

2.

einen Hochverrat im Zusammenwirken mit einer ausländischen Macht vorbereitet (Abs 2 Fall 2),

3.

einen Hochverrat in anderer Weise vorberei...

Daten werden geladen...