Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 195 Kindesentziehung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Tatsubjekt
3, 4
III.
Tatobjekt
5
IV.
Äußere Tatseite
611a
V.
Innere Tatseite
VI.
Abgrenzung
VII.
Strafe
1417
VIII.
Straflosigkeit (Abs 4)
18, 19
IX.
Verfolgungsvoraussetzung (Abs 3)
20, 21
X.
Konkurrenz
2224

I. Allgemeines

1

Ähnlich dem früheren § 96 StG stellt § 195 auf den Schutz der Befugnisse des Erziehungsberechtigten eines Unter-16-Jährigen ab, jedoch nicht um ihrer selbst willen, sondern weil für das Wohl dieses Minderjährigen am besten gesorgt wird, wenn der Erziehungsberechtigte selbst ihn erzieht oder zumindest seine Erziehung leitet oder überwacht. Geschützt wird demnach – aus der erwähnten Ratio – die Macht dessen, dem das Erziehungsrecht zusteht, mag es sich dabei um eine physische oder um eine juristische Person (Behörde) handeln (EBRV 1971, 334).

2

Abs 1 enthält den Grundtatbestand; Abs 2 normiert eine höhere Strafdrohung bei Entziehung eines Unmündigen.

II. Tatsubjekt

3

Subjekt der Tat kann jeder sein, dem das Erziehungsrecht nicht zusteht, der also selbst keine Erziehungsgewalt über den Unte...

Daten werden geladen...