Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 163c Verbände

Margarethe Flora

Übersicht der Kommentierung


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I.
Bisher von den Materiengesetzen erfasste Verbände
1
II.
Neu hinzugekommene Verbände
2, 3
III.
Gemeinsamkeiten
4
IV.
Auslandsbezug
5

I. Bisher von den Materiengesetzen erfasste Verbände

1

Schon bisher von den Materiengesetzen erfasst waren:

1.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Z 1),

2.

Aktiengesellschaften (Z 2),

3.

Europäische Gesellschaften (SE; Z 3),

4.

Genossenschaften (Z 4),

5.

Europäische Genossenschaften (SCE; Z 5),

6.

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Z 6),

7.

Privatstiftungen (Z 10) und

8.

die Stiftung nach dem ORF-Gesetz (Z 11).

II. Neu hinzugekommene Verbände

2

Neu hinzugekommen sind:

1.

große Vereine nach § 22 Abs 2 VerG (Z 7),

2.

offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften iSd § 189 Abs 1 Z 2 lit a UGB (GmbH & Co KG Z 8),

3.

Sparkassen (Z 9) und

4.

jene ausländischen Verbände, die den in Z 1–11 angeführten inländischen Verbänden vergleichbar sind, wenn sie börsennotiert oder in Hinblick auf eine Zweigniederlassung im Inland im Firmenbuch eingetragen sind (Z 12).

3

Stiftungen und Fonds nach dem Stiftungs- und Fondsgesetz sind nicht erfasst. In Z 10 sind ausdrücklich nur Privatstiftungen normiert (EBRV zum StRÄG 2015, 31).

III. Gemeinsamkeiten

4

Allen diesen Verbänden ist gemeinsam, dass sie einer Rechnungslegungspflic...

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