Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 265 Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Erster Deliktsfall (Abs 1): Stimmenkauf
A.
Tatobjekt
2
B.
Tatsubjekt
3
C.
Äußere Tatseite
4
D.
Innere Tatseite
5
E.
Abgrenzung
6
III.
Zweiter Deliktsfall (Abs 2): Stimmenverkauf
A.
Tatobjekt
7
B.
Tatsubjekt
8
C.
Äußere Tatseite
9
D.
Innere Tatseite
E.
Abgrenzung
IV.
Strafe

I. Allgemeines

1

§ 265 betrifft in Abs 1 den sog Stimmenkauf und in Abs 2 den sog Stimmverkauf.

II. Erster Deliktsfall (Abs 1): Stimmenkauf

A. Tatobjekt

2

Die Tat muss gegen einen Wahl- oder Stimmberechtigten gerichtet sein.

B. Tatsubjekt

3

Täter kann jeder sein, also auch ein Nichtwahlberechtigter (Eder-Rieder, SbgK § 265 Rz 10).

C. Äußere Tatseite

4

Tatbildlich ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren (dazu § 307 Rz 6) eines Entgelts. Mit dem Setzen der Tathandlung ist das Delikt vollendet (Bachner-Foregger, WK2 § 265 Rz 5; Eder-Rieder, SbgK § 265 Rz 28). Entgelt ist dabei iS der Definition des § 74 Abs 1 Z 6 zu verstehen. Wahlgeschenke im üblichen Umfang sind sozialadäquat.

D. Innere Tatseite

5

Die Tathandlung muss erfolgen, damit der Bestochene

1.

in einem bestimmten Sinn oder

2.

überhaupt nicht oder

3.

nicht in einem bestimmten Sinn

wähle oder stimme...

Daten werden geladen...