Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 11 Sonderbestimmungen für das Genehmigungsverfahren vor der Verwaltungsbehörde

Lampert

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ErläutRV 372 BlgNR 26. GP, zu § 11: Mit § 11 wird ein weiterer Schritt in Richtung größtmögliche Verfahrensökonomie gesetzt. Dieser Regelungsteil sieht die entsprechenden Beschleunigungsmaßnahmen vor. Abs. 1 und Abs. 9 stellen in diesem Sinne sicher, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht in kumulativer Konkurrenz zu anderen allgemeinen oder speziellen Verfahrensbestimmungen stehen, sondern als lex specialis zu verstehen sind und dienen damit der Rechtssicherheit.

Abs. 2 und 3 sind ein Beitrag zur Straffung von Verwaltungsverfahren vor der UVP-Behörde und sollen Verfahrensverzögerungen hintanhalten. Dies ist sowohl im Interesse des Projektwerbers als auch im Interesse von Parteien, deren Einzelinteressen durch Verfahrensverzögerungen unter Umständen nicht ausreichend gewichtig berücksichtigt werden können.

Grundsätzlich haben Verwaltungsbehörden Verwaltungsverfahren binnen sechs Monaten zu entscheiden. Dies gilt grundsätzlich auch für Verwaltungsgerichte in Bezug auf Beschwerden. Gerade in Genehmigungsverfahren bei standortrelevanten Vorhaben, wird dies aber meist nicht eingehalten, obwohl gesetzlich schon...

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