Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 32 Grundwasserentnahmen oder -anreicherungen

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3, 4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
6, 7
B.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87
8

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Grundwasserentnahmen und (künstliche) Grundwasseranreicherungen. Grundwasser ist alles unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht (UVP-G RS 2015, 206). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 11 sowie Anh 2 Z 10 l UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Weiters plant die Antragstellerin entsprechend den Projektunterlagen eine Nutzwasserentnahme im Ausmaß von 129 m3/Tag. Der einzige hierfür in Betracht kommende Tatbestand des UVP-G 2000 bildet jener der „Grundwasserentnahme“ [iSd] Anhang 1 Z 32 UVP-G 2000. BVwG , W225 2195310-1.

4

Die von der Antragstellerin geplante Nutzwasserentnahme von 129 m3/Tag entspricht einem jährlichen Entnahme- oder Anreicherungsvolumen von 47.085 m3 (129 m3 × 365 Tage), in Schaltjahren 47.214 m3 (129 m3 × 366 Tage). In Ermangelung des Erreichens des Schwellenwertes von 10.000.000 m3 an ...

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