Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 3 Lagerung von Alt-Kraftfahrzeugen und Eisenschrott

Lampert

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3
C.
US
4
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5, 6

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung umfasst drei UVP-pflichtige Vorhabenstypen, die sich einer Zuordnung zu den gefährlichen oder den nichtgefährlichen Abfällen entziehen (Schmelz/Schwarzer, UVP-G Anh 1 Z 3). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 11 lit e UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

5

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 3: Gemäß Anhang 11 der ÄnderungsRL ist für die Lagerung von Eisenschrott einschließlich Schrottwagen ein geeigneter Schwellenwert zu setzen. Da Altautos als gefährlicher Abfall gelten, sofern in ihnen noch gefährliche Stoffe vorhanden sind, wurde als Schwellenwert eine Gesamtlagerkapazität von 10.000 t festgelegt. Da derartige Anlagen insbesondere eine Gefahr für das Grundwasser darstellen, ist für Vorhaben in schutzwürdigen Gebieten der Kategorie C eine Einzelfallprüfung vorgesehen. Für die Lager...

Daten werden geladen...