Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 23b Anwendungsbereich für Hochleistungsstrecken

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
316
B.
BVwG
1721
C.
US
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
23, 24
B.
UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153
25, 26
C.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87
D.
UVP-G Novelle 2018 – BGBl I 2018/80
2830

I. Kommentar

1

Diese Bestimmung regelt, für welche Eisenbahnhochleistungsstreckenvorhaben (Vorhaben an Eisenbahnstrecken, die dem HlG, BGBl 1989/135, unterliegen) eine UVP durchzuführen ist (UVP-G Rs 2015, 130). Eisenbahnbauvorhaben, die nicht Hochleistungsstrecken betreffen, sind im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem 2. Abschnitt zu genehmigen. Der Anwendungsbereich der UVP für solche Vorhaben ist in Anh 1 Z 10 und 11 geregelt (Baumgartner/Petek, UVP-G 2000, 237). Unionsrechtlich vorgegeben sind Anh 1 Z 7 lit a sowie Anh 2 Z 10 lit c.

2

Mit der UVP-G Novelle 2018 wurde einerseits in Abs 2 Z 3 der Verweis auf die in der Einzelfallprüfung anzuwendenden Entscheidungskriterien gem § 3 Abs 5 angepasst und andererseits in Abs 3 klargestellt, dass Maßnahmen an Eisenbahnen, die keine Hochleistungsstrecke oder eine im Anh 1 angeführte Begleitmaßnahme sind, die mit dem Eisenbahnhochleistungsstreckenvorhaben ...

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