Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 76 Glasanlagen

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3
C.
US
4
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5, 6

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Anlagen zur Herstellung von Glas oder Glasfasern. Erfasst sind die Anlagen der Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Nichteisenmetallen und Refraktärmetallen (Schmelz/Schwarzer, UVP-G Anh 1 Z 76 Rz 3). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 5 lit d UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

5

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 76: Der Schwellenwert für die Glaserzeugung des Anhanges 1 des UVP-G 1993 wurde beibehalten. Für Anlagen in luftbelasteten Gebieten ist eine Einzelfallprüfung ab einem niedrigeren Schwellenwert vorgesehen.

6

AB 228 BlgNR 21. GP:Keine Ausführungen zu Anh 1 Z 76.

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