Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 78 Herstellung keramischer Erzeugnisse

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3
C.
US
4
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5, 6

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen. Die Aufzählung der keramischen Erzeugnisse ist bloß demonstrativ (arg „insbesondere“). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 5 lit f UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

5

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 78: Diese Ziffer wurde gegenüber dem UVP-G 1993 entsprechend dem Anhang II der EU-Änderungs-RL um die Bereiche feuerfeste Steine, Fliesen, Steinzeug und Porzellan erweitert. Der Schwellenwert für die Ziegelerzeugung des Anhanges 1 des UVP-G 1993 wurde beibehalten. Derartige Anlagen können insbesondere Abluftemissionen verursachen. Für Anlagen in luftbelasteten Gebieten ist eine Einzelfallprüfung vorgesehen.

6

AB 228 BlgNR 21. GP:Keine Ausführungen zu Anh 1 Z 78.

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