Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 80 Lagerung fossiler Brennstoffen

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
14
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
5
B.
BVwG
6
C.
US
7
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
8, 9
B.
UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153
1012

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Anlagen zur Lagerung von Erdöl, petrochemischen oder chemischen Erzeugnissen und Anlagen zur Lagerung von Erdgas oder brennbaren Gasen in Behältern sowie die oberirdische Lagerung von festen fossilen Brennstoffen. Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 21 sowie Anh 2 Z 3 lit c bis e und Anh 2 Z 6 lit c UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Ein brennbares Gas gemäß lit b liegt vor, wenn es nach der Entflammung weiter brennt, auch wenn die Zündquelle entfernt wird (UVP-G RS 2015, 219). Zu den festen fossilen Brennstoffen gemäß lit c zählen insbesondere alle Arten von Steinkohle, Braunkohle und Torf einschließlich veredelter derartiger Brennstoffe (UVP-G RS 2015, 219). Das unterirdische behälterlose Speichern in geologischen Formationen ist von der Z 80 nicht erfasst (UVP-G RS 2015, 219).

3

Eine Zusammenrechnung verschiedener Lagerungen quer über die lit a bis d kommt nicht in Betracht (Bergthaler in Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 Anh 1 Z 80 Rz 1).

4

Derzei...

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