Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 52 Herstellung organischer Feinchemikalien

Lampert

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
6, 7
B.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87
8

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst die Herstellung von organischen, Z 53 die Herstellung von anorganischen Feinchenikalien. Als Feinchemikalien werden chemische Verbindungen mit hohem chemischen Reinheitsgrad bezeichnet (Bergthaler in Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 Anh 1 Z 52 Rz 1). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 6 UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Von der Bestimmung sind nur reine Monoanlagen umfasst; für Mehrzweck- oder Mehrprodukteanlagen ist die Z 57 einschlägig (Schmelz/Schwarzer, UVP-G Anh 1 Z 52 Rz 4).

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

5

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

6

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 48 bis 57: Diese Ziffern betreffen einerseits die Errichtung oder Änderung von Einzelanlagen, die nur über eine oder mehrere getrennte Produktionslinien verfügen sowie andererseits die Änderung von Anlagen, die Teil eines integrierte...

Daten werden geladen...