Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 47 Vollziehung

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
6

I. Kommentar

1

§ 47 normiert die sog „Vollzugsklausel“, Diese listet die Zuständigkeiten der Bundesminister für den Vollzug des UVP-G auf. Die Bestimmung gibt Aufschluss über die Ressortzugehörigkeit bestimmter Teile des Gesetzes (N. Raschauer in Ennöckl/N. Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 § 47 Rz 1). Zu dieser Bestimmung gibt es keine unionsrechtlichen Vorgaben.

2

Nach Schmelz/Schwarzer kommt der Bestimmung deklaratorischer, jedenfalls nicht taxativer Charakter zu (Schmelz/Schwarzer, UVP-G § 47 Rz 1).

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

5

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

6

Die Gesetzesmaterialien enthalten keine Ausführungen zu § 47.

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