Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 5 Kernkraftwerke

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3
C.
US
4
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5, 6

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Kernkraftwerke und andere Kernreaktoren. Der Anwendungsbereich der Z 5 ist gering; er beschränkt sich auf jene Kernreaktoren, die nicht unter das Atomsperrgesetz fallen. UVP-pflichtig können insbesondere Kernreaktoren für wissenschaftliche Zwecke sein, welche die normierte Höchstleistung von 1 kW thermischer Dauerleistung übersteigen (vgl Altenburger/Berger, UVP-G2 Anh 1 Z 5; Köhler/Schwarzer, UVP-G Anh 1 Rz 20; Schmelz/Schwarzer, UVP-G Anh 1 Z 5). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 2 lit b UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

5

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 5: Im Anhang I der ÄnderungsRL ist für diesen Vorhabenstyp festgelegt: Bau oder Demontage/Stillegung von Kernkraftwerken oder Reaktoren mit Ausnahme von Anlagen deren Höchstleistung 1 kW thermische Dauerleistung nicht übersteigt.

Ergänzend zum UVP-G 1993 wurde gemäß Ände...

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